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AGB

A. Vermietung von Veranstaltungsräumen

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertrag über die Vermietung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten des

MuSe Multisensorischen Kreativraums in der Karl-Popper Straße 8, 1100 Wien (im Folgenden-

die MuSe genannt) kommt mit Bezahlung der vom Vermieter EL&KA Event GmbH (im Folgen-

den – der Vertragsgeber genannt) beigelegten gesetzmäßigen Rechnung (siehe Punkt 3.1.) durch

den Mieter zustande.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes Vertrages. Nebenabreden oder Abänderungen, die vom Inhalt der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vertragsgeber.

2. Vertragsinhalt

2.1. Der Vertragsgeber vermietet die MuSe ausschließlich zur Nutzung im Rahmen privater

Events/Veranstaltungen durch den Mieter.

2.2. Vertragsinhalt und damit Leistung des Vertragsgebers ist ausschließlich die entgeltliche

Zurverfügungstellung der MuSe zur Nutzung durch den Mieter im Sinne des Punktes 2.1.

2.3. Eine terminliche Verschiebung ist nur in Absprache mit dem Vertragsgeber und bei Vor-

handensein von entsprechenden zeitlichen Kapazitäten einmalig möglich. Umbuhungsgebühr beträgt 60 Euro.

3. Entgelt

3.1. Das dem Mieter ausgehändigte Angebot enthält den Zeitraum bzw. das Datum, an wel-

chem die MuSe vom Mieter gemietet wird, den Gesamtbeitrag sowie das damit verbundene

und vom Mieter zu leistende Anzahlung. Die schriftlich vereinbarte Anzahlung ist als Teilrech-

nung von 2 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu

überweisen.

Der verbleibende Restbetrag (und evtl. durch vor Ort zusätzlich entstandene Kosten) ist nach

Abschluss der Veranstaltung ohne jeden Abzug bar unmittelbar nach der Veranstaltung zu zahlen.

4. Haftung

4.1. Sollte eine der Veranstaltungen/Events des Mieters unter das Wiener Veranstaltungs-

gesetz idgF bzw. unter andere rechtliche – insbesondere gewerberechtliche – Bestimmungen sowie COVID-19 Gesetze und Verordnungen fallen, so gilt der Mieter als Veranstalter und hat alssolcher dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche mit einer solchen Veranstaltung verbundene Auflagen und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden und hat auch die damit verbundene

Haftung zu übernehmen. Im Fall des Verstoßes gegen eine solche Bestimmung durch den Mieter

hat dieser dem Vertragsgeber vollkommen schad- und klaglos zu halten.

4.2. Sollte eine der Veranstaltungen/Events des Mieters unter das Wiener Veranstaltungsge-

setzes idgF oder unter eine andere gesetzliche – insbesondere gewerberechtliche – Bestimmung sowie COVID-19 Gesetze und Verordnungen fallen und die MuSe die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, so hat dies der Mieter dem Vertragsgeber unverzüglich bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe gilt als Stornierung des Vertrages im Sinne von Punkt 5. Als Datum der Stornierung gilt die Bekanntgabe durch den Mieter an den Vertragsgeber. Für die

Informationseinholung über die Art der Auflagen und anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ist allein der Mieter verantwortlich.

4.3. Für im Rahmen vom Mieter veranstalteter Darbietungen anfallende Gebühren und Steuern (bspw. AKM, Vergnügungssteuer, etc.) hat dieser selbst aufzukommen bzw. ist selbst für

die ordnungsgemäße Abfuhr dieser verantwortlich und wird dem Vertragsgeber vollkommen schad- und klaglos halten.

4.4. Dekorationsmaterial oder sonstige Dekorationsgegenstände dürfen nur unter Einhaltung allenfalls geltender feuerpolizeilicher Bestimmungen aufgebaut werden. Befestigung an den Wänden, den Glasvitrinen, dem Boden, der Decke oder Möbel ist verboten. Der Mieter haftet im Fall der Verletzung solcher Bestimmungen und eines daraus entstehenden Schadens.

Auch hat der Mieter der Vertragsgeber schad- und klaglos zu halten.

4.5. Die Nutzung der in MuSe vorhandenen Küche erfolgt nur in der Anwesenheit von Personal des Vertragsgebers (auf Gefahr des Mieters). Der Mieter ist zur sachgerechten Nutzung verpflichtet und hat für diese zu haften. Auch übernimmt der Vertragsgeber keine Haftung für damit zusammenhängende Personenschäden (ausgenommen für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, welche von dem Vertragsgeber verschuldet wurden). Schäden an dieser sind vom Mieter dem Vertragsgeber zu ersetzen.

5. Stornierung/Rücktrittsrecht

5.1. Der Mieter hat das Recht vom Vertrag durch einseitige, schriftliche Erklärung zurückzutreten. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:

5.1.1. Nach der Zusendung der digitalen Einladung: in Höhe der Anzahlung.

5.1.2. Bei Einlangen der Stornierung bis zu 2 Woche vor der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Betrages.

5.1.3. Bei Einlangen der Stornierung innerhalb von 1 Woche vor der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Betrages.

5.2. Auch bei Stornierung kurzfristig gebuchter Termine (innerhalb von 1 Woche vor der Veranstaltung) gilt die 100 % Stornierungsgebühr.

5.3. Die Stornierungsgebühr (außer bei Konsumenten im Sinne des KSchG) unterliegt keinem

richterlichen Mäßigungsrecht.

6. Räumlichkeiten

6.1. Die Räumlichkeiten sind mit Sorgfalt durch den Mieter zu benutzen. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit dem Vertragsgeber vorgenommen werden.

6.2. Die Räumlichkeiten sind geräumt von allen Fahrnissen des jeweiligen Mieters zurück zu stellen, wobei die ordnungsgemäße Rückgabe vom Vertragsgeber zu bestätigen ist. Bei Verletzung der Räumungsverpflichtung hat der Mieter die Kosten der fachgerechten Räumung zu tragen.

6.3. An sämtlichen Wänden und Glasflächen darf nichts ohne Absprache mit dem Vertragsgeber befestigt werden. Für die in den vermieteten Räumlichkeiten durch den Mieter oder jene Personen, die mit Zustimmung des Mieters die Räumlichkeiten benutzen, sohin insbesondere die Besucher der Veranstaltung/des Events, entstehenden Schäden, inklusive technischer Ausstattung, haftet der Mieter für die Behebungskosten.

6.4. Auf andere Mieter im Haus und auf die Nachbarschaft ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Mieter ist berechtigt, bei Überschreitung eines akzeptablen Raumschallpegels einzugreifen und eine Reduktion zu verlangen. Kommt der Mieter trotz Abmahnung diesem Verlangen nicht nach, darf der Vertragsgeber auch die Veranstaltung abbrechen. Während lautenVeranstaltungen sind sämtliche Türen geschlossen zu halten. Der Mieter hat dem Vertragsgeber in Bezug auf ein rechtliches Vorgehen Dritter gegen dem Vertragsgeber auf Grund zu hohen

Raumschallpegels oder anderer Eingriffe in den ruhigen Besitz dritter Personen vollkommen schad- und klaglos zu halten.

6.5. Vereinbarte Veranstaltungszeiten sind verbindlich einzuhalten. Eine Überschreitung einer vereinbarten Veranstaltungszeit führt zur Verrechnung der angefallenen Zusatzzeiten. Aus organisatorischen Gründen ist die MuSe befugt, bei Nichteinhaltung entsprechend einzugreifen und nach Ablauf der vereinbarten Veranstaltungszeit die Veranstaltung zu beenden.

7. Zusatzleistungen

7.1. Sollte der Mieter eine der seitens des Vertragsgebers vermittelten Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen, so hat dies ausschließlich über die von dem Vertragsgeber vermittelten Professionisten zu erfolgen.

7.2. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst ausgewählte dritte Anbieter (Professionisten) von Leistungen im Rahmen einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung zu beauftragen. Selbst vom Mieter ausgewählte dritte Anbieter dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung per E-Mail-

durch den Vertragsgeber vom Mieter beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung durch den Mieter fällt eine zusätzliche Gebühr and den Vermieter in Höhe von 50 Euro an.

B. Teilnahmebedingungen an den Kursen

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

1.1 El&KA Event GmbH bietet Kinderkurse im Multisensorischen Kreativraum MuSe, Karl-Popper Straße 8,1100 Wien (im Folgenden- die MuSe genannt) für Kinder ab 1 Jahr. 

1.2. Der Vertrag über die Teilnahme am Kurs kommt mit der Bezahlung des Teilnahmebeitrags/Teil des Teilnahmebeitrags zustande . 

1.3. Mit der Bezahlung des Teilnahmebeitrags/Teil des Teilnahmebeitrags sind diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kurs zugestimmt. 

1.4.  Sollte der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt werden, erlischt der Anspruch auf einen Platz in dem Kurs und kann einen Ausschluss von der Teilnahme am Kurs zur Folge haben.

2. Durchführung des Kurses 

2.1. Für das Zustandekommen eines Kurses sind mindestens 4 verbindliche Buchungen erforderlich. Die maximale Teilnehmer/Innen-Anzahl beträgt 10 Kinder. 

2.2.  Vertragsgeber behält sich vor, einen Kurs bei dem die MindestteilnehmerInnen-Anzahl nicht erreicht wurde, abzusagen. Im Falle einer Stornierung werden Erziehungsberechtigte umgehend informiert und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 

2.3. Der Kurs besteht aus 13 Terminen zu je 45 Minuten. 

2.4. Zum Zeitpunkt der Anmeldung stellt die EL&KA Event GmbH den Teilnehmern die gültige Preisliste zur Verfügung. Die Preisliste ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Alle Preise sind verbindlich und verstehen sich inklusive der zurzeit geltenden MwSt.

2.4.  Versäumte Termine werden nicht nachgeholt. Eine teilweise Rückerstattung des Teilnahmebeitrags für versäumte Termine ist nicht möglich. 

2.5. Bei Ausfall eines Termins von Seiten der Vertragsgeber werden die Erziehungsberechtigten schriftlich per E-Mail oder telefonisch verständigt. Die Einheit wird zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt.

3. Stornierung/Rücktrittsrecht

3.1. Der Kursteilnehmer hat das Recht vom Vertrag durch einseitige, schriftliche Erklärung zurückzutreten. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung: 

3.1.1. Bei Einlangen der Stornierung bis zu 3 Wochen vor dem Kurs –  0 % des vereinbarten Betrages. 

3.1.2. Bei Einlangen der Stornierung bis zu 2 Woche vor dem Kurs –  50 % des vereinbarten Betrages. 

3.1.3. Bei Einlangen der Stornierung innerhalb von 1 Woche vor dem Kurs 100 % des vereinbarten Betrages. 

3.2. Die Stornierungsgebühr (außer bei Konsumenten im Sinne des KSchG) unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht.

C. Allgemeine Bestimmungen

1. Haftung

1.1. Die Aufsichtspflicht für anwesende Kinder liegt bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen.

1.2. Der Vertragsgeber übernimmt keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kindern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen.

1.3. Die Vertragsgeber übernimmt keine Haftung für Vermögensschäden und/oder Personenschäden, welche Kinder im Zuge der Benutzung der in der MuSe befindlichen Spielgeräte erleiden.

1.4. Der Vertragsgeber haftet – Personenschäden ausgenommen – nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

1.5. Für Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, usw., die von den Kindern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen eingebracht werden, übernimmt der Vertragsgeber keine Haftung.

1.6. Für Allergien, welche bei Personen ausbrechen in der MuSe übernimmt der Vertragsgeber keine Haftung.

1.7. Alle Eingangstüren und die Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.

1.8. Der Vertragsgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Garderoben und Kinderwagenabstellplatz unbewacht und öffentlich zugänglich sind und eine erhöhte Diebstahlgefahr besteht. Der Vertragsgeber übernimmt keinerlei Garderobendienste und/oder Überwachungsverpflichtungen.

1.9. Es gilt allgemeine Sockenpflicht.. Aus hygienischen Gründen ist es nicht erlaubt, den Raum mit Straßenschuhen zu betreten. Kinderwägen können in der Vestibül abgestellt werden.

Kinderwägen dürfen in der MuSe nicht abgestellt werden.

1.10. In der MuSe besteht absolutes Rauchverbot und Tierverbot. Dies ist ohne Einschränkung einzuhalten.

Der Vermieter ist befugt, bei Nichteinhaltung einzugreifen und rauchende Personen aus den Räumlichkeiten zu verweisen.

1.11. Im Brandfall bzw. bei behördlicher Kontrolle ist die Mitarbeiterin der MuSe umgehend zu melden.

2. Schadenersatz

2.1. Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte der MuSe sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln.

2.2. Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen zur ungeteilten Hand haften für Beschädigungen, die durch das Ihres Kindes verursacht wurden und sollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten.

3. Datenschutz

3.1. Die MuSe wird die mitgeteilten Daten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Ihnen und der MuSe verarbeiten. Sie werden nur in dem dafür erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Vertragsgebers erforderlich ist. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen sind auf www.muse.wien ersichtlich.

4. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen

4.1. Der Vertragsgeber weist darauf hin, dass in ihren Räumlichkeiten gelegentlich Ton-, Film-

und Fotoaufnahmen gemacht werden, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Vertragsgeber berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung erstelltes Foto -, Videomaterial ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung und mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens für

Zwecke der Information über die Aktivitäten des Vertragsgebers verwertet werden dürfen.

5 Sonstiges

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch die ihr wirtschaftlich am Nächsten kommenden Bestimmungen ersetzen. Dasselbe gilt für planwidrige Lücken der Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von diesem Erfordernis.

5.2. „Höhere Gewalt“ befreit beide Vertragsteile von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus

dieser Vereinbarung. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, Terrorismus,

Pandemie, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs, technische Gebrechen, all dies jedoch nur, wenn der Vermieter und deren Betrieb hiervon unmittelbar betroffen sind.

5.3. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.